Betreuungsperson und ältere Frau beim gemeinsamen Kochen zu Hause

Spitex oder 24-Stunden-Betreuung? Leistungen, Kosten und Grenzen im Vergleich

Von Nadine Weisskopf · Stand: 21. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Spitex kommt zu vereinbarten Einsätzen ins Haus, für Pflege und auf Wunsch für Hilfe im Haushalt. An die Pflege zahlt die Grundversicherung einen festen Beitrag, Haushalt und Betreuung bezahlen Sie selbst. Bei einer 24-Stunden-Betreuung, auch Live-in-Betreuung genannt, wohnt eine Betreuungsperson im Haushalt und begleitet den Alltag, mit festen Arbeits-, Frei- und Ruhezeiten. Genügt Hilfe zu bestimmten Zeiten, reicht meist die Spitex. Braucht jemand über den ganzen Tag Begleitung, passt oft eine Live-in-Betreuung zusammen mit der Spitex.

  • 2024 verrechnete die Spitex für die Langzeitpflege im Schnitt 60 Stunden pro betreute Person, übers ganze Jahr gerechnet. Bei Menschen ab 80 Jahren waren es 83 Stunden. [1]
  • An die Pflege der Spitex zahlt die Grundversicherung zwischen CHF 52.60 und CHF 76.90 pro Stunde. Dazu kommt ein Eigenanteil von höchstens CHF 15.35 pro Tag im Aargau und in Solothurn und von höchstens CHF 7.65 in Basel-Landschaft. [2][3]
 

Was ist der Unterschied zwischen Spitex und 24-Stunden-Betreuung?

Der Unterschied liegt in der Anwesenheit und in der Aufgabe. Die Spitex kommt zu einzelnen Einsätzen und übernimmt die Pflege, die eine Pflegefachperson abgeklärt hat. Eine 24-Stunden-Betreuungsperson wohnt im Haushalt und begleitet den Alltag.

 Spitex24-Stunden-Betreuung (Live-in)

Wer hilft

Fachpersonen einer Spitex-Organisation

eine Betreuungsperson, die bei Ihnen wohnt

Wann

zu vereinbarten Einsätzen

im Alltag, mit festen Arbeits-, Frei- und Ruhezeiten

Aufgaben

Pflege: Abklärung, Behandlung wie Medikamente oder Wunden, Grundpflege. Auf Wunsch Hilfe im Haushalt

Haushalt, Begleitung, Gesellschaft, Unterstützung bei der Mobilität im Alltag und bei der Körperpflege

Wer bezahlt

Pflege: Grundversicherung, Kanton oder Gemeinde und ein Eigenanteil. Haushalt: Sie selbst

Sie selbst. Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen können beitragen

Nachts

im Aargau nur für Personen, die die Spitex bereits betreut

schläft im Haus, Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr

Arbeitgeber

die Spitex-Organisation

Sie oder die betreute Person

Platz zu Hause

nicht nötig

ein eigenes Zimmer für die Betreuungsperson

Was die Spitex übernimmt

Die Spitex pflegt Menschen zu Hause: Sie klärt den Pflegebedarf ab, übernimmt Untersuchung und Behandlung und hilft bei der Grundpflege, etwa beim Waschen und Anziehen.

Medikamente verabreichen oder Wunden versorgen darf die Spitex nur mit ärztlicher Anordnung. Für die Abklärung und die Grundpflege braucht es diese Anordnung seit Juli 2024 nicht mehr [2].

Die Spitex kommt gezielt dann, wenn Pflege nötig ist. Wie viele Stunden im Durchschnitt zusammenkommen, zeigt die Statistik des Bundes: 2024 verrechnete die Spitex für die Langzeitpflege 60 Stunden pro betreute Person im Jahr, bei Menschen ab 80 Jahren 83 Stunden [1].

Was eine 24-Stunden-Betreuung übernimmt

Eine 24-Stunden-Betreuungsperson wohnt im Haushalt der betreuten Person, führt den Haushalt, begleitet den Alltag und leistet Gesellschaft.

Dazu gehören Kochen, Einkaufen, Spaziergänge, die Begleitung zu Terminen und Unterstützung bei der Mobilität. Sie unterstützt auch bei der Körperpflege.

Medizinische Pflege gehört nicht zu ihren Aufgaben, so steht es im Normalarbeitsvertrag des Kantons Aargau [4].

„24 Stunden“ steht für die Anwesenheit im Haus. Die Arbeitszeit ist begrenzt: Im Aargau beträgt sie 44 Stunden pro Woche. Die Zeit, in der sich die Betreuungsperson zu Hause bereithält, heisst Präsenzzeit und wird zusätzlich bezahlt. [4]

Der Bund hält dazu fest, „dass es keine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person geben kann" [6].

Was kostet die Spitex, und was bezahlt die Krankenkasse?

An die Pflege der Spitex zahlt die Grundversicherung einen festen Beitrag pro Stunde. Sie selbst tragen Franchise, Selbstbehalt und eine Patientenbeteiligung von höchstens CHF 15.35 pro Tag im Aargau und in Solothurn und von höchstens CHF 7.65 pro Tag in Basel-Landschaft. Die übrigen Pflegekosten übernehmen Kanton oder Gemeinden. [2][3]

Pflegeleistung der SpitexBeitrag der Grundversicherung pro Stunde
Abklärung, Beratung und KoordinationCHF 76.60
Untersuchung und BehandlungCHF 63.00
GrundpflegeCHF 52.60

Quelle: Krankenpflege-Leistungsverordnung, Art. 7a, Stand 1. August 2026 [2]

Hilfe im Haushalt und Betreuung, zum Beispiel Spaziergänge, bezahlt die Grundversicherung nicht. [5]

Diese Leistungen verrechnet Ihre Spitex-Organisation nach eigenem Tarif. Eine private Zusatzversicherung oder Ergänzungsleistungen können einen Teil davon übernehmen.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung, und wer bezahlt sie?

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung trägt die Familie. Bei der Direktanstellung sind Sie oder die betreute Person Arbeitgeber und bezahlen den Lohn, die Beiträge an die Sozialversicherungen sowie Kost und Logis. An Betreuung und Haushalt beteiligt sich die Grundversicherung nicht.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • dem Lohn für die Arbeitszeit, im Aargau 44 Stunden pro Woche
  • dem Lohn für die Präsenzzeit
  • den Beiträgen an die Sozialversicherungen
  • Kost und Logis
  • allenfalls der Vertretung an den freien Tagen der Betreuungsperson [4]

Eine persönliche 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist bei SorgenFrei bereits ab CHF 4'500 pro Monat möglich.

Eine vollständige Beispielrechnung folgt in einem eigenen Beitrag.

Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen

Die Hilflosenentschädigung der AHV beträgt für Menschen, die zu Hause leben, je nach Grad CHF 252, CHF 630 oder CHF 1'008 pro Monat. Sie hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab. Die Hilflosigkeit muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. [7]

Ergänzungsleistungen vergüten Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause bis zu einem Höchstbetrag. Im Aargau liegt er für alleinstehende Personen in der Regel bei CHF 25'000 pro Jahr. [8]

Für eine direkt angestellte Betreuungsperson zahlen die Ergänzungsleistungen im Aargau nur unter engen Bedingungen. Die betreute Person braucht eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades. Die Ergänzungsleistungen übernehmen nur den Teil, den keine Spitex leisten kann, und nur, wenn das kantonale Departement Gesundheit und Soziales beigezogen ist [8]. Klären Sie die Finanzierung vor der Anstellung mit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) Aargau, in Solothurn und Basel-Landschaft mit der Stelle für Ergänzungsleistungen Ihres Kantons.

Wer ist nachts da?

Nachts ist eine Live-in-Betreuungsperson im Haus, die Spitex in der Regel nicht. Die Betreuungsperson schläft im Haushalt und ist bei Bedarf da, von 23 bis 6 Uhr hat sie Nachtruhe. Die Spitex muss im Aargau Pflege tagsüber während mindestens zwölf Stunden anbieten, abends und nachts nur für Personen, die sie bereits betreut. [9][4]

Nachtwachen gehören im Aargau nicht zum Mindestangebot der Spitex [9]. Ob Ihre Spitex zusätzliche Nachteinsätze leistet, erfahren Sie direkt bei ihr.

Hilft die Betreuungsperson in der Nacht, zählt der Einsatz als voll bezahlte Arbeitszeit. Nach mehreren Einsätzen in einer Nacht steht ihr am nächsten Tag eine Pause von mindestens vier Stunden zu [4]. Auch die Normalarbeitsverträge in Solothurn und Basel-Landschaft sehen zwischen 23 und 6 Uhr keine geplante Arbeit vor [10][11].

Eine Person allein reicht nicht, wenn jemand über längere Zeit jede Nacht mehrmals Hilfe braucht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hält fest: „Die Betreuung durch eine Person alleine ist nicht zumutbar, wenn sie über längere Zeit jede Nacht mehrmals aufstehen muss." [12]

Dann braucht es eine zweite Person für die Nacht oder eine Nachtwache, oder Sie prüfen den Eintritt in ein Pflegeheim.

Aus der Beratung von SorgenFrei

Im Beratungsgespräch klären wir sehr konkret, wie häufig die betreuungsbedürftige Person nachts aufsteht, Unterstützung braucht und ob längere Schlafphasen für die Betreuungskraft realistisch möglich sind. Von einer Live-in-Betreuung raten wir ab, wenn regelmässig mehrere nächtliche Einsätze nötig sind oder eine dauernde Überwachung erforderlich wäre.

Kurzcheck: Spitex, Live-in-Betreuung oder beides?

Die Tabelle zeigt typische Situationen. Sie ersetzt keine Abklärung durch den Hausarzt oder die Spitex.

 

 Was meist passtWas Sie klären sollten
Braucht Hilfe bei Medikamenten oder Wunden, ist sonst selbständigSpitexden Pflegebedarf, abgeklärt durch die Spitex

Ist tagsüber oft allein, isst unregelmässig, zieht sich zurück

Live-in-Betreuung, die Pflege weiter durch die Spitex

ein freies Zimmer und das Einverständnis der betreuten Person

Angehörige wohnen weit weg oder arbeiten Vollzeit

Live-in-Betreuung

wer die freien Tage der Betreuungsperson abdeckt

Unsicher auf den Beinen, steht nachts gelegentlich auf

Live-in-Betreuung

wie oft nachts Hilfe nötig ist

Braucht jede Nacht mehrmals Hilfe

eine zweite Person, eine Nachtwache oder ein Pflegeheim

Pflegebedarf und Finanzierung

Kommt aus dem Spital, der Bedarf ist vorübergehend

Spitex, nach Anordnung im Spital als Akut- und Übergangspflege für höchstens zwei Wochen

wie lange der Bedarf dauert

Kein freies Zimmer, oder niemand Fremdes im Haus gewünscht

Spitex plus Entlastung, zum Beispiel eine Tagesstruktur oder ein Ferienbett

die Wohnsituation und die Wünsche der betreuten Person

Quelle [13]

Sie möchten wissen, ob eine Live-in-Betreuung zu Ihrer Familie passt?

SorgenFrei betreut vermittelt Live-in-Betreuungskräfte in den Kantonen Aargau, Solothurn und Basel-Landschaft. Wir besprechen Ihre Situation persönlich, bei Ihnen zu Hause oder online.

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Spitex und Live-in-Betreuung kombinieren

Spitex und Live-in-Betreuung ergänzen sich: Die Spitex übernimmt die Pflege, die Betreuungsperson den Alltag. Der Normalarbeitsvertrag im Aargau nennt die Spitex sogar ausdrücklich als Möglichkeit, die freien Tage der Betreuungsperson abzudecken. [4]

Eine Befragung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums bei Familien mit Live-in-Betreuung zeigt: In den meisten Fällen arbeiteten die Familien eng mit der lokalen Spitex zusammen. Es gab auch Reibung: In einem Fall meinte die Spitex nach der Ankunft der Betreuerin, sie werde nicht mehr gebraucht [14]. Gut funktioniert die Zusammenarbeit, wenn Zuständigkeiten und Kommunikation klar geregelt sind [15].

    
SpitexBehandlung, zum Beispiel Medikamente verabreichen und Wunden versorgenGrundpflege nach Abklärungeine neue Abklärung, wenn sich der Zustand ändert
BetreuungspersonHaushalt, Kochen, EInkaufenBegleitung, Gesellschaft, Unterstützung bei der Mobilität und der KörperpflegeBeobachtungen aus dem Alltag weitergeben
FamilieArbeitsvertrag, Lohn und VersicherungenAbsprachen mit Spitex und Hausarztdie freien Tage und Ferien planen


Halten Sie schriftlich fest, wer was übernimmt, und bestimmen Sie in der Familie eine Person, die koordiniert. Ändert sich der Zustand, lassen Sie den Pflegebedarf von der Spitex neu abklären [2].

Was SorgenFrei Familien empfiehlt

Wir empfehlen eine klare Aufgabenteilung: Die Betreuungskraft übernimmt vor allem Alltag, Haushalt, Begleitung und Unterstützung im täglichen Leben, während die Spitex die medizinisch-pflegerischen Aufgaben abdeckt. So bleiben Zuständigkeiten klar und die Betreuung kann sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

 

Was die Entscheidung für Sie als Angehörige bedeutet

Viele Angehörige betreuen ihre Eltern selbst, oft neben dem Beruf. Bei den betreuenden Angehörigen zwischen 50 und 64 Jahren sind 79 Prozent erwerbstätig, und 69 Prozent kümmern sich um Eltern oder Schwiegereltern. Acht Prozent aller betreuenden Angehörigen sind rund um die Uhr gefordert. [16]

In gut der Hälfte der Fälle finden betreuende Angehörige kein passendes Angebot zur Entlastung. [17]

Eine Live-in-Betreuung entlastet Sie im Alltag und verändert zugleich den Haushalt. Die Betreuungsperson braucht ein eigenes, abschliessbares Zimmer, Zugang zu Bad und WC und Raum, um sich zurückzuziehen. Ebenso wichtig ist, dass die betreute Person mit einer weiteren Person im Haus einverstanden ist.

Was Familien sagen

"Wir haben die persönliche Vermittlung von SorgenFrei betreut sehr geschätzt. Die Bedürfnisse werden berücksichtigt und eine passende Betreuung wurde gefunden."

Klaus A.

So gehen Sie vor

  1. Bedarf klären: Besprechen Sie die Situation mit dem Hausarzt, und lassen Sie den Pflegebedarf von der Spitex abklären.
  2. Finanzierung prüfen: Fragen Sie vor einer Anstellung bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse nach der Hilflosenentschädigung und bei der Stelle für Ergänzungsleistungen Ihres Kantons, im Aargau bei der SVA Aargau.
  3. Beratung nutzen: Klären Sie mit SorgenFrei, ob eine Live-in-Betreuung zu Ihrer Situation passt, und fordern Sie eine Offerte an.

Persönlich beraten, bei Ihnen zu Hause oder online

SorgenFrei betreut mit Sitz in Rheinfelden (AG) vermittelt Live-in-Betreu­ungs­kräfte zur Direktanstellung durch die Familie, mit über 15 Jahren Erfahrung in der Vermittlung. Melden Sie sich bei uns, wir besprechen Ihre Situation persönlich. Mehr zur 24-Stunden-Betreuung mit SorgenFrei und dazu, wie die Vermittlung abläuft.

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Häufige Fragen

  • Bezahlt die Krankenkasse eine 24-Stunden-Betreuung?

    Nein. Die Grundversicherung zahlt an Pflege durch die Spitex oder zugelassene Pflegefachpersonen, aber nicht an Betreuung und Haushalt durch eine privat angestellte Betreuungsperson.

    Unter Bedingungen können die Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen einen Teil der Kosten decken [7][8].

  • Arbeitet eine 24-Stunden-Betreuungskraft wirklich rund um die Uhr?

    Nein. Im Aargau arbeitet sie 44 Stunden pro Woche, hat jede Woche einen ganzen und einen halben Tag frei und von 23 bis 6 Uhr Nachtruhe. [4]

  • Darf eine Betreuungskraft Medikamente geben?

    Das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten zählt zur Behandlungspflege und braucht eine ärztliche Anordnung. Diese Aufgabe übernimmt die Spitex.

    Was die Betreuungsperson im Alltag übernimmt, halten Sie im Arbeitsvertrag fest [2].

    Betreuungskräfte von SorgenFrei können im Alltag an die vereinbarte Einnahme erinnern, wenn die Medikamente vorbereitet sind und selbstständig eingenommen werden. Das Richten, Dosieren und fachliche Verabreichen überlässt SorgenFrei der Spitex oder entsprechend qualifiziertem Pflegepersonal.

  • Was ist der Unterschied zwischen öffentlicher und privater Spitex?

    Im Aargau zählt vor allem, ob eine Spitex-Organisation eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde hat. Mit einer solchen Vereinbarung stellt sie die Pflege zu Hause für die Gemeinde sicher und hat eine Aufnahmepflicht.

    Auch private Spitex-Organisationen ohne Vereinbarung rechnen Pflege mit der Grundversicherung ab, wenn der Kanton sie zugelassen hat [18][2]. Bei einer Live-in-Betreuung wohnt die Betreuungsperson dagegen bei Ihnen, und Sie stellen sie direkt an.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts-, Versicherungs- oder Pflegeberatung. Beträge und Regeln: Stand 20. Oktober 2026. Sie können je nach Kanton abweichen.

Quellen

Alle abgerufen am 21.10.2026.

  1. Bundesamt für Statistik (BFS): Statistik der Hilfe und Pflege zu Hause, Tabelle „Klienten und Leistungen“, Bezugsjahr 2024, Stand 11.11.2025. https://www.pxweb.bfs.admin.ch/pxweb/de/px-x-1404040000_102/px-x-1404040000_102/px-x-1404040000_102.px
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31), Art. 7, 7a und 8, Stand 1.8.2026. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), Art. 25a, Stand 1.7.2026, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de · Kanton Aargau, Anhang 3 zur Pflegeverordnung, gültig ab 1.7.2026, https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/gesundheitsversorgung/pflegeheime-und-spitex/spitex/spitex-tarifordnung-anhang-3-pflv-20260701.pdf · Kanton Solothurn, Regierungsratsbeschluss 2025/1698, https://rrb.so.ch/beschlussnummer/2025_1698/ · Kanton Basel-Landschaft, Merkblatt Ambulante Pflegefinanzierung, 9.1.2026
  4. Kanton Aargau: Normalarbeitsvertrag für das Hauspersonal (SAR 963.375), §§ 1, 27 bis 31 und 34, Stand 1.1.2020. https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/963.375
  5. Spitex Schweiz: Spitex-Leistungen. https://www.spitex.ch/de/leistungen-finanzierung/spitex-leistungen
  6. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF): Erläuterungen zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, Oktober 2025, S. 3. https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2025/10/29/b5bb4572-daa8-460e-9428-5a49bef2ad86.pdf
  7. Bundesgesetz über die AHV (AHVG), Art. 43bis, Stand 1.1.2026, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de · Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 3.01, Stand 1.1.2026, https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d
  8. Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 14, Stand 1.1.2026, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/804/de · Kanton Aargau, Ergänzungsleistungsgesetz (SAR 831.300) § 3 und EL-Verordnung (SAR 831.315) § 13, https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/831.315 · SVA Aargau, Haushalthilfe, Pflege und Betreuung zu Hause, https://www.sva-aargau.ch/dienstleistungen/unsere-sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/krankheits-und-1
  9. Kanton Aargau: Pflegeverordnung (SAR 301.215), § 30, Stand 1.7.2026, https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/301.215 · Spitex-Leitbild des Kantons Aargau, 2008, S. 13, https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/gesundheitsversorgung/pflegeheime-und-spitex/spitex/spitex-leitbild.pdf
  10. Kanton Solothurn: Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (BGS 821.321), § 33. https://bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/821.321
  11. Kanton Basel-Landschaft: Normalarbeitsvertrag für die wohngemeinschaftliche Betreuung (SGS 212.35), § 20, Stand 1.1.2025. https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/212.35
  12. Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Modell-Normalarbeitsvertrag Live-in-Betreuung, Fassung 25.4.2023. https://www.seco.admin.ch/dam/de/sd-web/Kr0yoz7ZhIxN/Modell-NAV-Live-In-Betreuung-SECO-AB-2023-DE.pdf
  13. KVG Art. 25a Abs. 2 (Akut- und Übergangspflege), Quelle wie 3
  14. van Holten, Jähnke, Bischofberger: Care-Migration – transnationale Sorgearrangements im Privathaushalt, Obsan Bericht 57, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, 2013, S. 6 und 36 f. https://www.obsan.admin.ch/sites/default/files/2021-08/obsan_57_bericht.pdf
  15. Ballmer, Domeisen Benedetti: Die Rolle der «Live-in Care» durch migrantische Betreuungspersonen in der ambulanten Betreuung älterer Menschen in der Schweiz. Scoping Review, ZHAW, Februar 2025, S. 21 f. https://digitalcollection.zhaw.ch/server/api/core/bitstreams/f01d549d-2281-4cbf-8c61-4095ff5552d4/content
  16. Otto, Leu, Bischofberger u. a.: Bedürfnisse und Bedarf von betreuenden Angehörigen nach Unterstützung und Entlastung – eine Bevölkerungsbefragung. Schlussbericht im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG), 2019, S. 12. https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/oontEKap0t8O/Schlussbericht_Bed%C3%BCrfnisse_Entlastung.pdf
  17. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Faktenblatt zum Synthesebericht des Förderprogramms „Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017–2020“, 24.2.2021, S. 5. https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/gNtVFuLa42LH/faktenblatt-synthesebericht-angehoerige.pdf
  18. Kanton Aargau: Pflegegesetz (SAR 301.200), §§ 11 und 12b; Pflegeverordnung (SAR 301.215), § 31. https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/301.200